Grauimport bzw. Reimport Motorräder, INFO

Grau-Import-Motorräder sind nicht vom offiziellen Importeur importierte Fahrzeuge!
Grauimporteure verkaufen Motorräder mehrerer oder aller Marken. Sie sind meistens
billiger als beim Vertragshändler und bieten teilweise Modellvarianten an, die der
offizielle Importeur nicht im Programm hat, die Ersatzteilversorgung wird dadurch aber
schwierig bis unmöglich. Den Preisvorteil bezahlt man mit Einbußen bei der Garantieleistung.

Um die Werks-Garantie zu erwerben, müssen dem Käufer die offiziellen Garantieunterlagen überreicht werden und der Kunde beim Importeur gemeldet werden, das ist nur durch einen  offiziellen Vertragshändler möglich. Da die “Grauen” nicht bei einen offiziellen Vertragshändler
verkauft werden, bieten die "Grauhändler" Ihren Kunden eine Werkstatt-Garantie an.

Der Hersteller gewährt, für Straßenzugelassene Motorräder zwei Jahre Vollgarantie und ein weiteres Jahr Kulanz auf bestimmte Bauteile (Motor, Getriebe). Diese Garantieleistung kann  bei jeden offiziellen Vertragshändler in Anspruch genommen werden.

 

Als Nachweis für die Hersteller-Garantie, erhält der Kunde bei Übergabe des Motorrades

  • das ausgefüllte Inspektionsheft und
  • die Checkliste für Zusammenbau und Übergabe-Inspektion.
  • Garantieaufkleber.

Dagegen gibt es beim Grauimporteur nur die Werkstatt-Garantie, diese gilt in der Regel nur  bei diesem Händler Vorort und kann auch kürzer als die Werks-Garantie sein; genauso wie die Serviceintervalle.
Das heißt: Der Motorradfahrer, der im Urlaub oder auf einer langen Tour einen Schaden mit  seinem Motorrad hat, welcher durch die Garantie abgedeckt ist, muss das Motorrad zu seiner  Werkstatt bringen, bei der er das Motorrad gekauft hat.
Der Kunde der Hersteller-Garantie hat, fährt einfach zum nächst gelegenen Vertragshändler  und kann dort seine Ansprüche geltend machen.

Bei einer Rückrufaktion können die "Grauen" nicht berücksichtigt werden, da der Verbleib der Motorräder dem Hersteller nicht bekannt ist. Nur wenn es um Leib und Leben geht dürfen die Fahrzeughalter über das Bundesverkehrsregister ermittelt werden.

Bei der Ersatzteilversorgung für “Graue” mit Originalteilen entstehen oftmals Probleme, da in anderen Ländern unterschiedliche Modelle angeboten werden; so kommt es zu längeren Lieferzeiten, da die Teile eben nicht direkt vom Importeur oder aus dem Zentrallager kommen,
sondern über das Ursprungsland, aus dem das Motorrad importiert wurde, geliefert werden.

Die Vertragshändler sind gezwungen einen sehr hohen Technologie-Stand zu halten; dieses
beinhaltet Meisterbetrieb, produktbezogenes Spezialwerkzeug, Werkstatthandbücher,
Ersatzteilbevorratung und Weiterbildungsmaßnahmen.
Er wird über die nötigen Einstellungen am Fahrzeug, Rückruf- bzw. Umrüst-Aktionen, sowie
Reifenfreigaben und Leistungsänderungsmöglichkeiten vom Hersteller direkt und umgehend
informiert.

Beim Vertragshändler gibt es auch günstige Finanzierungen!

Kann der “Grauhändler” das auch alles bieten ?